Dokumente etc...

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Check-Liste
Benötigte Unterlagen
- die Geburtsurkunde des Verstorbenen,
(evtl. seine Abstammungsurkunde)
- seinen Personalausweis
- den Totenschein
(bzw. den Leichenschauschein, die Todesbescheinigung)
Verstorbene Person war verheiratet:
- die Heiratsurkunde oder
Abschrift aus dem Familienbuch (Stammbuch)
Verstorbene Person war verwitwet:
- die Heiratsurkunde oder
Abschrift aus dem Familienbuch (Stammbuch)
- die Sterbeurkunde des Ehepartners
Verstorbene Person war geschiedenen:
- das Scheidungsurteil

Wenn ein Todesfall eingetreten ist, so ist man in der Regel kopflos. Dennoch sollten einige Dinge beherzigt werden, es muss sich um einiges gekümmert werden. Im Idealzustand wurde bereits eine Vorsorge getroffen, um den Hinterbliebenen es so angenehm wie möglich zumachen. Doch was ist, wenn es keine Vorsorge gibt. 
Wir möchten Ihnen dazu einige Tipps und Hinweise geben.

Der Tod des Angehörigen trat im Ausland ein 
Informieren Sie umgehend Ihre Auslandreisekrankenversicherung, sofern diese vorhanden ist.
Danach verständigen Sie ein einheimisches oder deutsches Bestattungsinstitut und veranlassen Sie die Überführung des Leichnams.
Im Bedarfsfall können Sie sich an die Deutsche Botschaft im Ausland oder an den Reiseveranstalter wenden.
Wichtig !
Am ersten Werktag nach dem Todestag sollte beim Standesamt des Sterbeortes die Sterbeurkunde beantragt werden.

Der Tod des Angehörigen trat zu Hause ein
Folgendes ist von Ihnen zu beachten:
- Sie müssen selbst einen Arzt verständigen.
Dieser stellt den Tod fest und füllt den Totenschein (den Leichenschauschein, die Todesbescheinigung) aus.
- Sie verständigen ein Bestattungsunternehmen.
In der Regel sind diese immer erreichbar, Tag und Nacht.
Den Leichnam können Sie zum Abschied bei Ihnen zuhause aufbahren.
- Im Krankenhaus oder Pflegeheim werden für Sie viele Formalitäten oft von der Einrichtung übernommen.
Das kann wichtig sein für den Abschied vom Toten und für die nachfolgende Trauerarbeit.
Spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes muss der Leichnam überführt werden.

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